BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Grünen im Artland

Artland-Grüne setzen sich für ein Verbot von Fracking im niedersächsischen Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) ein

07.05.21 – von Dr. Maria Entrup-Henemann –

Das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen wird fortgeschrieben. Hinsichtlich der Änderungen gab es bis 19. März 2021 eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Samtgemeinde Artland hat als Behörde eine solche Stellungnahme abgegeben. Auf Antrag der Grünen wurde folgender Passus in diese Stellungnahme aufgenommen:

Abschnitt 3.2.2. Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung

Die Samtgemeinde Artland liegt im nordwestdeutschen Schiefergasgürtel, einer Formation, in der Erdgas nur durch sogenannte Fracking-Maßnahmen gewonnen werden kann (unkonventionelle Lagerstätte). Bereits im Jahre 2012 hat die Samtgemeinde Artland in einer Resolution ihre Ablehnung von Fracking-Maßnahmen erklärt. Auch die Niedersächsische Landesregierung sprach sich gegen Fracking aus. Bereits 2014 hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie angewiesen, keine Genehmigung für Fracking-Maßnahmen zur Erschließung unkonventioneller Lagerstätten zu erteilen. Diese ablehnende Haltung gegenüber der Schiefergasgewinnung sollte im Landesraumordnungsprogramm explizit zum Ausdruck kommen.“

Das Raumordnungsgesetz (ROG) ordnet nämlich an, dass bei Entscheidungen über raumbedeutsame Planungen die Ziele der Raumordnung zu beachten sind. Fracking nimmt schon wegen der dafür erforderlichen oberirdischen Anlagen „Raum in Anspruch“, aber auch die unterirdische Raumplanung ist bei den Zielen der Raumordnung zu beachten.

Der Raum steht nur einmal zur Verfügung und daher muss eine Entscheidung getroffen werden, ob ein Raum z.B. als Kulturlandschaft bewahrt und entwickelt oder zur Gasgewinnung genutzt wird. Daher begrüßen die Grünen, dass die Samtgemeinde Artland in ihrer Stellungnahme auch beantragt hat, den Kulturschatz Artland als kulturelles Sachgut in den im LROP neu geschaffenen Abschnitt 3.1.5. „Kulturelles Sachgut, Kulturlandschaften“ aufzunehmen.

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Aktuelles | Fracking

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