Grüne wollen Straßenerschließungs- und Straßenausbaubeiträge der Eigentümer senken

Einer der Tagesordnungspunkte der am kommenden Montag, dem 27.05.2019 stattfindenden Ausschusssitzung für Planen und Bauen ist ein Antrag der Grünen zur Reduzierung der Erschließungsbeitragsanteile und der Straßenausbaubeitragsanteile der Anlieger. Hierzu

22.05.19 – von Andreas Henemann –

Einer der Tagesordnungspunkte der am kommenden Montag, dem 27.05.2019 stattfindenden Ausschusssitzung für Planen und Bauen ist ein Antrag der Grünen zur Reduzierung der Erschließungsbeitragsanteile und der Straßenausbaubeitragsanteile der Anlieger. Hierzu können alle Grundstückseigentümer der Stadt Quakenbrück herangezogen werden,  die Anlieger von Straßen und Wegen sind, die neu oder ausgebaut werden.  Aus Sicht der Grünen sind sowohl die in der gültigen Erschließungsbeitragssatzung als auch die in der gültigen Straßenausbausatzung  festgelegten umlagefähigen Beitragsanteile der Eigentümer viel zu hoch bemessen, so Andreas Henemann. Die bei Straßenausbaumaßnahmen entstehenden Kosten nehmen Größenordnungen an, die von den Anliegern einfach nicht mehr bezahlt werden können. Je nach Grundstücksgröße und Maß der baulichen Nutzung erreichen sie häufig fünfstellige Summen, teilweise sogar im hohen fünfstelligen Bereich. Verschärft wird dieses Problem noch durch konjunkturbedingt völlig überzogene Baupreise, die die Beitragskosten weiter in die Höhe treiben. Die wenigsten der Betroffenen verfügen über derart hohe finanzielle Rücklagen, um die von der Kommune geforderten Erschließungs- oder Ausbaubeiträge ohne Schwierigkeiten bezahlen zu können. Daher müssen in den meisten Fällen eigens für Straßenausbaumaßnahmen Kredite aufgenommen werden. Für einige Anlieger besteht auch diese Möglichkeit nicht, so dass sie gezwungen sind, ihr Grundstück oder Teile davon zu verkaufen. Besonders in Mitleidenschaft gezogen von den hohen Anliegerbeiträgen sind ältere Anwohner und junge Familien, deren Lebens- und Vorsorgeplanungen erheblich darunter leiden. Diese außergewöhnlich hohen finanziellen Belastungen dürfen den Anliegern nicht länger zugemutet werden. Daher müssen sowohl die Erschließungs- als auch die Straßenausbaubeitragsanteile der Eigentümer deutlich reduziert werden; denn über die Erschließungsbeitragssatzung werden nicht nur Straßen und Wege eines Neubaugebietet, sondern auch bereits seit vielen Jahrzehnten bestehende Verkehrswege abgerechnet. Dies ist das Mindeste, was getan werden sollte, um die Bürger finanziell zu entlasten, zumal in etlichen Bundesländern und Kommunen gar keine Ausbaubeiträge von den Anliegern erhoben werden.

Kategorie

städtebauliche Entwicklung | Verkehr

Aktuelle Termine

Es gibt keine Veranstaltungen in der aktuellen Ansicht.