Keine weiteren industriellen Stallbauten im Artland

Wie die Samtgemeindeverwaltung am 13.10.2014 auf eine Anfrage der GRÜNEN Samtgemeinderatsfraktion mitteilt, ist an allen 95 landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebsstandorten nach Verabschiedung der Richtlinie z.B. ein Rinderstall mit 799 Tieren planbar und genehmigungsfähig, wenn sämtliche Anforderungen im BImSch- Verfahren erfüllt sind.

11.11.14 –

Info-Veranstaltung der Grünen am Dienstag, 11.11.2014

Durch die Beschlussfassung der Samtgemeinde zur planerischen Steuerung gewerblicher Intensivtierställe vom 14.10.2014, die Stallbauten weiterhin ohne Flächenbindung ermöglicht, ist nun mit einer erheblichen Zunahme der Tierhaltung im Artland zu rechnen.

Wie die Samtgemeindeverwaltung am 13.10.2014 auf eine Anfrage der GRÜNEN Samtgemeinderatsfraktion mitteilt, ist an allen 95 landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebsstandorten nach Verabschiedung der Richtlinie z.B. ein Rinderstall mit 799 Tieren planbar und genehmigungsfähig, wenn sämtliche Anforderungen im BImSch- Verfahren erfüllt sind. Fast alle dieser möglichen Stallbauten, die gigantische Ausmaße von ca. 6 ha überwiegend versiegelte Gewerbefläche um die Hofställe zur Folge hätten, werden nur mit Zustimmung der Samtgemeinde, wie z.B. in der obigen Richtlinie festgelegt, planbar und wären sonst nicht genehmigungsfähig. Der Ortsverband der GRÜNEN gibt zu Bedenken, ob eine derartige Erweiterung der Tierhaltung noch Zustimmung in der Bevölkerung findet.

Die daraus resultierenden Anreize für Agrarinvestoren aus der Umgebung, wo auf Grund überhöhter Immissionen kaum noch Stallbauten möglich sind, werden in der selben Antwort der Verwaltung verharmlost. Investoren können sich in bestehende Betrieb einkaufen oder ganze Hofstellen erwerben und diese wieder zur aktiv bewirtschafteten Vollerwerbsbetrieben ausbauen.

Noch ist die Viehbesatzdichte im Artland geringer als z.B. in den Landkreisen Vechta, Cloppenburg und Emsland aber schon jetzt ist auch im Osnabrücker Land die Viehdichte so hoch, dass die anfallende Gülle nicht mehr von den Landkreisflächen aufgenommen werden kann. Die Geruchsbelästigung durch Stallanlagen und Gülle nehmen ständig zu, ebenso die Keim- und Schadstoffgehalte der Atemluft und des Grundwassers. Es stellt sich daher die Frage ob wir unseren gemeinsamen Lebensraum erhalten oder weiter belasten sollten. Dieser Lebensraum im Kulturschatz Artland ist wertvoll, historisch gewachsen, hat einen hohen Naturschutzwert und wird erfolgreich touristisch genutzt. Die Artländer GRÜNEN sprechen sich deutlich gegen eine weitere Industrialisierung der Landwirtschaft im Kulturschatz Artland mit allen seinen Folgen aus.

Die Artland- GRÜNEN wollen mit allen Bürgerinnen und Bürgern, auch mit den Landwirten, über diese Problematik diskutieren. Sie laden daher zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung ein, die am Dienstag den 11.11.2014 um 19 Uhr im Heimathaus Badbergen, Am Markt 4, 49635 Badbergen stattfinden wird.

Josef Voß, Referent für Landwirtschaft und Umwelt der niedersächsischen Landtagsfraktion der GRÜNEN wird die Neuregelungen des Baugesetzbuches § 35 und die Auswirkungen der Artländer Richtlinie erläutern. Vertreter der Tourismusverbände werden Statements aus ihrer Sicht einbringen und örtliche Umweltvereine ihre Bedenken vortragen.

Kategorie

Naturschutz