Wir wollen den „Niedersächsischen Weg“ auch in der Samtgemeinde Artland umsetzen und haben dazu einen Ratsantrag gestellt

Der im vergangenen Herbst zwischen der Landesregierung, Landwirtschafts- und Umweltverbänden mit dem sog. „Niedersächsischen Weg“ erzielte Konsens für mehr Natur- und Artenschutz sollte auch in der Samtgemeinde Artland umgesetzt werden.

21.05.21 –

Der im vergangenen Herbst zwischen der Landesregierung, Landwirtschafts- und Umweltverbänden mit dem sog. „Niedersächsischen Weg“ erzielte Konsens für mehr Natur- und Artenschutz sollte auch in der Samtgemeinde Artland umgesetzt werden.

 

Wir begrüßen den Niedersächsischen Weg, mit dem das im letzten Sommer und Herbst laufende Volksbegehren für mehr Artenvielfalt – für das wir auch im Artland Unterschriften gesammelt haben - im Konsens beschlossen wurde. Dieser „Niedersächsische Weg“ muss nun aber auch umgesetzt werden.

 

Unsere Fraktion im Samtgemeinderat hat daher im April 2021 einen Antrag gestellt und fordert, dass sämtliche landwirtschaftlichen Nutzflächen, die sich im Eigentum der Samtgemeinde Artland befinden, bei Neuverpachtung oder Auslaufen des bestehenden Pachtvertrages nach den Bedingungen des ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden. Außerdem sollen sämtliche Kantinen und Mensen in kommunalen Einrichtungen künftig grundsätzlich Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft verwenden. Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast hat den Ökolandbau völlig zu Recht als einen der wichtigsten Bausteine des Niedersächsischen Weges bezeichnet. Deshalb soll der Ökolandbau bis 2025 in etwa verdoppelt und bis 2030 ungefähr verdreifacht werden. Das geht natürlich nur wenn auch die Nachfrage nach ökologischen Produkten entsprechend wächst. Dazu sollten wir beitragen, indem wir in unseren kommunalen Einrichtungen gesunde, ökologisch produzierte Mahlzeiten anbieten.

 

Die Samtgemeinde Artland sollte außerdem bis zum Jahr 2023 ein Biotopverbundkonzept erarbeiten. Mit dem Niedersächsischen Weg hat man sich darauf geeinigt, dass der Biotopverbund bis zum Jahr 2023 15% der Landesfläche und 10% des Offenlandes ausmachen soll. Der Biotopverbund besteht aus größeren Schutzgebieten und aus linienhaften Verbund-Strukturen in der Landschaft wie Hecken, Baumreihen, Wegerandstreifen oder Gewässersäumen. Für die Schutzgebiete ist der Landkreis zuständig; um die Verbindungselemente sollten wir uns als Kommune kümmern, denn die Hecken und Randstreifen sind auch bei uns in den letzten Jahren mehr und mehr verschwunden.

Unser Antrag wird demnächst in Ausschüssen und des Rat der Samtgemeinde verhandelt werden.

Das Foto zeigt unsere Samtgemeinderatsfraktion.

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